Wenn heute von den Hexenprozessen in der Südoststeiermark erzählt wird, fällt schnell der Begriff „Hexenverfolgung“. Aber wer waren eigentlich die Menschen, die andere der Hexerei beschuldigten? Was musste jemand angeblich getan haben, um vor Gericht zu landen?
Und konnte man anhand der Strafe überhaupt erkennen, welches „Verbrechen“ ihm vorgeworfen wurde?
Die Antwort ist komplizierter, als es die Geschichten rund um Hexen, Teufel und Scheiterhaufen zunächst vermuten lassen.
Gerade die Region rund um Feldbach, Riegersburg und Gleichenberg gehört zu den wichtigen Schauplätzen der steirischen Hexenverfolgung. Der größte steirische Hexenprozess fand zwischen 1673 und 1675 in Feldbach statt. Rund 95 Menschen wurden dabei verdächtigt, angeklagt oder verurteilt. Die Verfahren nahmen ihren Ausgang unter anderem im Raum Riegersburg und Hatzendorf. Einige Jahre später folgten weitere größere Verfahren im Raum Gleichenberg.
Und eines wird bei genauerem Blick in die Quellen sehr deutlich:
Man musste keine Hexe sein. Man musste nur beschuldigt werden.
Wer konnte überhaupt jemanden der Hexerei beschuldigen?
Es gab nicht den einen offiziellen „Hexenankläger“.
Beschuldigungen konnten von ganz unterschiedlichen Menschen kommen: von Nachbarn, Verwandten, Bekannten, anderen bereits beschuldigten Personen oder Menschen, die behaupteten, etwas Verdächtiges gesehen oder gehört zu haben.
Gerade das macht die alten Prozessakten so erschreckend.
Denn eine Anschuldigung musste nicht dem entsprechen, was wir heute unter einem Beweis verstehen würden.
Ein Beispiel dafür ist Katharina Paldauf, die später als „Blumenhexe von der Riegersburg“ bekannt wurde. Sie geriet 1675 in den Feldbacher Prozess. Eine mit ihr bekannte Riegersburger Bäckerin beschuldigte sie, eine Hagel- und Wettermacherin zu sein und an einem Hexensabbat teilgenommen zu haben. Zusätzlich wurde sie von einer weiteren Angeklagten beschuldigt, ein Kind getötet und in einen Brunnen geworfen zu haben.
Damit war aus einem Verdacht ein Gerichtsfall geworden.
Und genau hier liegt ein wichtiger Punkt: Die Beschuldigungen konnten sich gegenseitig verstärken.
Wer selbst bereits unter Verdacht stand und unter dem Druck des Verhörs andere Menschen nannte, konnte damit wiederum neue Verfahren auslösen.
So entstand eine regelrechte Kette von Anschuldigungen.
Auch persönliche Konflikte konnten eine Rolle spielen
Die Vorstellung, dass ausschließlich religiöser Wahn zu den Prozessen führte, greift deshalb zu kurz.
In den historischen Quellen finden sich Hinweise darauf, dass auch persönliche Feindschaften, Streitigkeiten, Neid oder Rache eine Rolle spielen konnten.
Ein besonders drastisches Beispiel findet sich in den historischen Darstellungen zum Feldbacher Prozess: Jacob Pugl belastete kurz vor seiner Hinrichtung die Katharina Kropf. Als mögliches Motiv wird in der Quelle verschmähte Liebe genannt. Kropf wiederum beschuldigte daraufhin eine Verwandte Pugls, eine Riegersburger Bäckerin, der Teilnahme an einer Hexengesellschaft.
Das zeigt, wie gefährlich eine Anschuldigung werden konnte.
Ein Gerücht blieb nicht unbedingt ein Gerücht.
Es konnte zum nächsten Namen führen.
Und der nächste Name konnte den nächsten Prozess auslösen.
Wofür wurde man in Feldbach und Riegersburg beschuldigt?
Der Begriff „Hexerei“ umfasste damals sehr unterschiedliche Vorwürfe.
Zu den typischen Anschuldigungen gehörten:
- Wetter- und Hagelzauber
- Schadenzauber
- Verursachen von Krankheiten oder Tod
- Verzaubern von Menschen oder Tieren
- Teilnahme an sogenannten Hexensabbaten
- Verbindung oder Pakt mit dem Teufel
- Abkehr vom christlichen Glauben
- Gotteslästerung
- angebliche Teilnahme an einer geheimen Hexengesellschaft
- angebliche sexuelle Kontakte mit dem Teufel
- Kindsmord oder andere schwere Verbrechen, die mit Hexerei in Verbindung gebracht wurden
Für die Ost- und Untersteiermark ist besonders der Wetterzauber auffällig. Hagel, schwere Unwetter und dadurch zerstörte Ernten waren für die Menschen eine existenzielle Katastrophe. Eine Erklärung dafür suchte man nicht in Meteorologie – sondern häufig bei einem vermeintlichen Verursacher.
Und wenn nach einem schweren Hagelunwetter das Feld eines Bauern zerstört war, konnte plötzlich der Nachbar zum Verdächtigen werden.
Warum gerade Hagel und Unwetter?
Heute wissen wir, dass Wetterereignisse natürliche Ursachen haben.
Im 17. Jahrhundert waren die Zusammenhänge zwischen Wetter, Klima und Landwirtschaft jedoch noch nicht wissenschaftlich erklärbar. Die sogenannte Kleine Eiszeit brachte zudem eine Phase mit klimatischen Veränderungen und schwierigen Wetterbedingungen.
Für die Menschen damals war ein schweres Unwetter nicht einfach eine meteorologische Erscheinung.
Es konnte über die Existenz einer ganzen Familie entscheiden.
Wenn die Ernte zerstört war, gab es weniger Nahrung und weniger Einkommen. Vieh konnte verenden. Schulden konnten nicht bezahlt werden.
In einer solchen Situation war die Frage „Wer hat das getan?“ möglicherweise leichter auszuhalten als die Erkenntnis, dass niemand schuld war.
Und genau dort konnte der Vorwurf des Schadenzaubers ansetzen.
Aber was bedeutete „Hexerei“ rechtlich?
Das ist ein wichtiger Punkt, denn „Hexe“ war kein einheitlicher Straftatbestand im heutigen Sinn.
Die damalige Rechtsordnung kannte den Begriff der Zauberei und regelte, unter welchen Umständen sie bestraft werden konnte.
Für die Steiermark spielte die Landt- und peinliche Gerichtsordnung des Herzogtums Steiermark von 1574, die sogenannte steirische Carolina, eine wichtige Rolle. Dort wurde zwischen schädigender und nicht schädigender Zauberei unterschieden. Bei nachgewiesenem Schaden war die Feuerstrafe vorgesehen; bei Zauberei ohne nachgewiesenen Schaden sollte die Strafe nach den Umständen des Falles festgelegt werden.
Auch die Constitutio Criminalis Carolina von 1532, die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., war für die damalige Strafrechtspraxis von großer Bedeutung. Sie regelte unter anderem Zauberei und die Anwendung der Folter.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Vorwurf automatisch mit dem Scheiterhaufen endete.
Die tatsächliche Strafe hing vom konkreten Verfahren, den erhobenen Vorwürfen, den Aussagen, dem Geständnis und der jeweiligen Gerichtsentscheidung ab.
Welche Strafen gab es?
Die Strafen waren unterschiedlich.
Je nach Verfahren konnten unter anderem vorkommen:
Körperliche Strafen
Dazu zählten körperliche Züchtigungen wie schlagen, brandmarken oder verstümmeln und sogenannte Ehrenstrafen wie das Prangerstehen oder das Wassertauchen. Vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert ließen sich von der verhängten Strafe Rückschlüsse auf das Delikt ziehen. Bestimmte Delikte zogen bestimmte Körperstrafen nach sich.
Verbannung
Ein Angeklagter konnte aus einem Gebiet oder Land verwiesen werden.
Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe entstand im niederländisch-belgischen Raum aus der Verurteilung zu Befestigungsarbeiten. Im Lauf der Neuzeit verbreitete sie sich immer mehr, im österreichischen Strafrecht fasste sie aber erst in josephinischer Zeit Fuß. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden Gefängnisse systematisch gebaut. Die manchmal auf älteren Darstellungen vorhandenen Szenen in Gefängnissen dienten oft nur zur vorläufigen Anhaltung bis zur Verhandlung oder bei einem Todesurteil bis zur Durchführung der Exekution. Gefängnis beziehungsweise Kerkerhaft konnte Teil eines Verfahrens oder einer Bestrafung sein. Allerdings war die Haft selbst keineswegs harmlos. Menschen konnten bereits während der Haft sterben.
Folter
Die Folter war kein Urteil, sondern ein Mittel des Verfahrens. Sie sollte ein Geständnis erzwingen.
Und genau hier wird es besonders problematisch.
Denn ein Geständnis unter Folter ist aus heutiger Sicht natürlich kein verlässlicher Beweis dafür, dass jemand die ihm vorgeworfene Tat tatsächlich begangen hatte.
Todesstrafe
In schweren Fällen konnte die Todesstrafe verhängt werden. Manche Strafen wirkten entehrend, was vor allem auch die Angehörigen treffen konnte. Geächtet war z.B. das Hängen, wohingegen geköpft zu werden als ehrenhaft galt. Es gab eine Reihe von Hinrichtungsmethoden wie Köpfen, Hängen, Ertränken, Rädern, Verbrennen.
In der Region um Feldbach und Gleichenberg wurde sie häufig durch Enthauptung mit anschließendem Verbrennen des Leichnams vollstreckt. Der Scheiterhaufen bedeutete also nicht zwangsläufig, dass ein Mensch lebendig verbrannt wurde. Der ORF weist für die regionale Praxis ausdrücklich darauf hin, dass in vielen Fällen zunächst die Hinrichtung durch das Schwert erfolgte und anschließend der Körper verbrannt wurde.
Kann man aus der Strafe erkennen, was jemand getan hat?
Nur mit großer Vorsicht.
Das ist eine der spannendsten Fragen bei der Beschäftigung mit den alten Prozessakten.
Wenn in einer Akte beispielsweise von einer Hinrichtung durch das Schwert und anschließender Verbrennung die Rede ist, kann man daraus erkennen, dass das Gericht eine schwere Straftat angenommen und eine Todesstrafe verhängt hatte.
Man kann daraus aber nicht automatisch ableiten: „Diese Person wurde verbrannt, also wurde sie wegen Hagelzaubers angeklagt.“
Dafür waren die damaligen Strafbestimmungen und die Vorstellungen von Hexerei zu komplex.
Die Strafe muss deshalb immer gemeinsam mit dem Anklagevorwurf, den Zeugenaussagen, dem Verhör und dem Urteil betrachtet werden.
Besonders wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Folter und Strafe.
Wenn eine Prozessakte berichtet, dass jemand gefoltert wurde, bedeutet das nicht, dass Folter die Strafe für Hexerei war.
Die Folter war ein Instrument, mit dem ein Geständnis erlangt werden sollte.
Die eigentliche Strafe kam – sofern es zu einer Verurteilung kam – danach.
Und genau hier wird es makaber: Das Geständnis konnte neue Beschuldigte liefern
Ein Problem der Hexenprozesse bestand darin, dass unter der Folter nicht nur nach dem eigenen Verhalten gefragt wurde.
Es wurde auch danach gefragt, wer noch beteiligt gewesen sein sollte.
Dadurch konnte eine angeklagte Person weitere Namen nennen.
Diese Menschen konnten wiederum verhört werden.
Und auch von ihnen verlangte man Namen.
So konnte aus einem einzelnen Verdacht eine ganze Kette von Verfahren entstehen.
Historische Untersuchungen der steirischen Hexenprozesse zeigen, dass die Verhöre nach bestimmten wiederkehrenden Mustern geführt wurden. Gerade deshalb muss man Aussagen aus Folterverhören mit besonderer Vorsicht lesen.
Der Feldbacher Hexenprozess: Riegersburg und Feldbach gehören zusammen
Der große Feldbacher Hexenprozess von 1673 bis 1675 war der größte Hexenprozess der Steiermark.
Die Verfahren standen in engem Zusammenhang mit dem Raum Riegersburg und Hatzendorf, während die eigentliche Prozessführung in Feldbach stattfand. Insgesamt wurden rund 95 Menschen mit den Verfahren in Verbindung gebracht; nach heutiger Darstellung der überlieferten Akten wurden 16 Menschen hingerichtet oder starben infolge von Haft oder Folter.
Unter den Beschuldigten befand sich auch Katharina Paldauf, die Frau des Burgpflegers der Riegersburg.
Ihr Fall zeigt besonders eindrücklich, wie aus einer Anschuldigung ein lebensgefährlicher Prozess werden konnte.
Heute kennt man sie vor allem unter dem Namen „Blumenhexe von der Riegersburg“.
Der romantisch klingende Name darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass hinter dieser Geschichte ein realer Gerichtsfall und ein Mensch standen, der wegen angeblicher Hexerei verfolgt wurde.
Und dann kam Gleichenberg
Die Verfolgung in der Südoststeiermark endete nicht mit dem Feldbacher Prozess.
Ein weiterer Schwerpunkt entstand später im Gebiet von Gleichenberg beziehungsweise Trautmannsdorf.
Für 1689 sind beispielsweise die Verfahren gegen Susanne Pindter und Veronika Rauch dokumentiert. Beide wurden zum Tod verurteilt und hingerichtet.
Die Prozessakten aus dem Herrschafts- und Landgericht Trauttmansdorff bei Gleichenberg gehören heute zu den wichtigen Quellen für die Erforschung dieser Zeit. Die überlieferten Akten umfassen zahlreiche Verfahren aus den Jahren 1679 bis 1697.
Damit wird auch deutlich:
Feldbach, Riegersburg und Gleichenberg waren keine voneinander völlig unabhängigen Geschichten.
Sie gehören zu einem größeren Kapitel der Hexen- und Zaubereiverfolgung in der Südoststeiermark.
Was uns die alten Akten heute erzählen
Vielleicht ist das Interessanteste an diesen Prozessen gar nicht die Frage, ob jemand tatsächlich „Hexerei“ betrieben hat.
Die historischen Quellen erzählen uns vielmehr, wie eine Gesellschaft mit Angst, Unwissenheit, Unglück und Konflikten umgehen kann.
Ein Hagelsturm brauchte einen Schuldigen.
Eine Krankheit brauchte eine Erklärung.
Ein totes Tier brauchte einen Verursacher.
Ein Streit konnte durch eine Anschuldigung eskalieren.
Und ein Mensch, der bereits als verdächtig galt, konnte durch Aussagen anderer immer tiefer in das Verfahren hineingezogen werden.
Die Gerichte dieser Zeit arbeiteten mit einem völlig anderen Verständnis von Beweisen als wir heute.
Und deshalb sollten wir die erhaltenen Geständnisse auch nicht einfach als Tatsachenberichte lesen.
Sie sind Quellen.
Aber sie sind Quellen aus einem System, in dem Verhöre, Druck und Folter eine Rolle spielten.
Wer war also der „Ankläger“?
Die vielleicht wichtigste Antwort lautet:
Es gab nicht den einen Ankläger.
Beschuldigungen konnten aus der Bevölkerung kommen und wurden anschließend von den zuständigen Gerichten aufgenommen und verfolgt.
Bei bereits Beschuldigten konnten weitere Namen genannt werden.
Gerüchte konnten zu Aussagen werden.
Persönliche Konflikte konnten in Anschuldigungen münden.
Und aus einem Vorwurf konnte ein Gerichtsverfahren entstehen.
Die eigentliche Strafverfolgung lag schließlich bei den zuständigen Gerichten und Richtern. In den steirischen Verfahren spielten dabei auch sogenannte Bannrichter eine wichtige Rolle. Diese reisenden Sonderrichter führten Verfahren wegen schwerer Verbrechen, verhörten Beschuldigte und konnten Folter anordnen.
Eine Geschichte, die näher ist, als man denkt
Wenn man heute durch Feldbach fährt, die Riegersburg sieht oder durch Bad Gleichenberg und die umliegenden Orte kommt, ist es kaum vorstellbar, dass diese Landschaft einmal Schauplatz solcher Prozesse war.
Doch genau das macht die Geschichte so eindringlich.
Die Menschen, deren Namen in den alten Akten stehen, waren keine Figuren aus einem Märchen.
Es waren Bäuerinnen, Bauern, Handwerker, Bettler, Geistliche, Bedienstete und Menschen aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten.
Männer und Frauen.
Und nicht jeder, der beschuldigt wurde, wurde hingerichtet.
Aber für manche genügte eine Anschuldigung, damit ihr bisheriges Leben vorbei war.
Die Geschichte der Hexenprozesse in Feldbach, Riegersburg und Gleichenberg ist deshalb nicht nur eine Geschichte über Hexen. Sie ist eine Geschichte über Angst, Macht, Gerüchte, Recht, soziale Konflikte und die Frage, was passiert, wenn eine Gesellschaft unbedingt einen Schuldigen finden will.
Und vielleicht ist genau das der Grund, warum wir uns auch heute noch mit ihr beschäftigen sollten.
Nicht um die Vergangenheit zu verklären.
Sondern um sie zu verstehen.
Wer tiefer in dieses Kapitel der regionalen Geschichte eintauchen möchte, findet auf der Riegersburg auch heute noch ein Hexenmuseum, das sich mit der Hexenverfolgung in der Steiermark beschäftigt.
Quellen und weiterführende Informationen
Für diesen Beitrag wurden unter anderem historische Arbeiten des Historischen Vereins für Steiermark, die dokumentierten steirischen Prozessakten von Siegfried Kramer, Veröffentlichungen zur Regionalgeschichte sowie Informationen des ORF und der Riegersburg herangezogen. Die erhaltenen Quellen sind teilweise lückenhaft und unterscheiden sich bei einzelnen Opfer- und Verfahrenszahlen. Deshalb werden Zahlen hier bewusst mit Angaben wie „rund“ oder „nach den überlieferten Akten“ bezeichnet.
Mehr in Teil 5
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