Hexenprozesse Teil 5: Was ist ein Ketzer? Warum Hexerei mit Ketzerei verbunden wurde und wie daraus ein Strafverfahren entstand

Veröffentlicht am 3. November 2026 um 09:57

Ketzer. Hexe. Teufelspakt. Gotteslästerung. Diese Begriffe gehören zu den dunkelsten Kapiteln der europäischen Rechts- und Religionsgeschichte.

Heute stehen sie für eine Zeit, in der Menschen wegen ihres Glaubens, ihrer vermeintlichen Zauberei oder einer angeblichen Verbindung zum Teufel verfolgt und bestraft wurden.

Doch was bedeutete „Ketzer“ eigentlich?

Warum wurde Hexerei überhaupt mit Ketzerei in Verbindung gebracht?

Und wie konnte aus einem zunächst religiösen Vorwurf schließlich ein weltliches Strafverfahren werden?

Gerade bei den Hexenprozessen in der Steiermark ist diese Entwicklung interessant. Denn die späteren Hexenprozesse waren nicht einfach nur eine Angelegenheit der Kirche. In Österreich wurden Verfahren wegen Hexerei überwiegend nach weltlichem Recht geführt.

Um das zu verstehen, müssen wir ein wenig zurückgehen.

 

Was bedeutet eigentlich „Ketzer“?

Das Wort Ketzer bezeichnete ursprünglich einen Menschen, dem vorgeworfen wurde, von der als richtig angesehenen christlichen Glaubenslehre abzuweichen.

Der historische Fachbegriff dafür lautet Häresie.

Dabei ging es nicht einfach um den Satz:

„Ich sehe das anders als du.“

In einer Gesellschaft, in der Religion und öffentliche Ordnung eng miteinander verbunden waren, konnte eine Abweichung von der anerkannten Glaubenslehre als wesentlich schwerwiegender angesehen werden.

Der Ketzer galt nicht nur als jemand mit einer anderen Meinung.

Er konnte als jemand betrachtet werden, der sich bewusst von der christlichen Gemeinschaft entfernte und dadurch die religiöse Ordnung gefährdete.

Genau deshalb waren Ketzerei und Häresie zunächst vor allem religiöse Angelegenheiten.

Die Zuständigkeit lag grundsätzlich bei geistlichen Gerichten.

Doch damit war die Geschichte noch lange nicht zu Ende.

Ketzerei war zunächst eine Angelegenheit der Kirche

Im Mittelalter entwickelte die Kirche Verfahren, mit denen sie gegen Menschen vorging, denen eine Abweichung von der christlichen Lehre vorgeworfen wurde.

Eine wichtige Rolle spielte dabei die Inquisition.

Dabei darf man sich allerdings nicht das Bild einer einzigen Behörde vorstellen, die überall in Europa gleich arbeitete. Die kirchliche Gerichtsbarkeit war historisch unterschiedlich organisiert und veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte.

Bei Glaubensfragen und Ketzereivorwürfen waren zunächst die kirchlichen Gerichte zuständig.

Eine historische Darstellung zur österreichischen Rechtsgeschichte unterscheidet beispielsweise ausdrücklich zwischen geistlichen und weltlichen Angelegenheiten und nennt Glaubensfragen und Ketzereifälle als geistliche Sachen.

Das ist wichtig.

Denn daraus ergibt sich eine Frage:

Wie kam die Hexerei überhaupt in die Hände weltlicher Richter?

 

Was hat die Hexe mit dem Ketzer zu tun?

Auf den ersten Blick scheint die Antwort einfach:

Eigentlich nichts.

Eine Person, die Kräuter verwendete, Wahrsagerei betrieb, einen Liebeszauber sprach oder glaubte, mit magischen Praktiken etwas bewirken zu können, war dadurch nicht automatisch ein Ketzer.

Die Verbindung entstand durch eine bestimmte Vorstellung von Hexerei.

Im Laufe des Mittelalters und besonders in der frühen Neuzeit entwickelte sich die Vorstellung, dass eine Hexe ihre angeblichen übernatürlichen Fähigkeiten nicht aus eigener Kraft besaß.

Sie sollte ihre Macht vom Teufel erhalten.

Und damit änderte sich die Bedeutung des Vorwurfs.

Aus:

„Diese Frau hat gezaubert.“

wurde:

„Diese Frau steht mit dem Teufel im Bund.“

Und daraus konnte wiederum werden:

„Diese Frau hat sich von Gott abgewandt.“

Damit war man mitten in der religiösen Vorstellungswelt von Ketzerei.

 

Der Teufelspakt als Verbindung zwischen Hexerei und Ketzerei

Der sogenannte Teufelspakt wurde zu einem zentralen Bestandteil der gelehrten Hexenlehre.

Die Vorstellung dahinter war ungefähr folgende:

Ein Mensch wollte übernatürliche Fähigkeiten besitzen.

Dafür schloss er einen Bund mit dem Teufel.

Der Teufel verlieh ihm Macht.

Im Gegenzug sagte sich der Mensch von Gott los.

Damit wurde aus Zauberei nicht mehr nur eine Handlung gegen einen anderen Menschen.

Sie wurde zu einer angeblichen Abkehr vom christlichen Glauben.

Genau dieser Zusammenhang lässt sich auch in steirischen Quellen erkennen. Historische Untersuchungen zu den steirischen Hexenprozessen beschreiben den angeblichen Bund mit dem Teufel als einen zentralen Anknüpfungspunkt der kirchlichen Vorstellung von Hexerei.

Das ist der entscheidende Schritt:

Hexerei wurde nicht deshalb mit Ketzerei verbunden, weil jede Form von Magie automatisch als Ketzerei galt.

Sie wurde mit Ketzerei verbunden, weil die entwickelte Hexenlehre den angeblichen Teufelspakt und den Abfall vom christlichen Glauben ins Zentrum stellte.

 

Der Hexensabbat machte die Sache noch schlimmer

Zur Vorstellung vom Teufelspakt kam der sogenannte Hexensabbat.

Hexen sollten sich – so die damalige Vorstellung – heimlich mit anderen Hexen und dem Teufel treffen.

Dort sollten sie gemeinsam Zauberei betreiben, christliche Regeln missachten und sich gegen die bestehende Ordnung stellen.

Solche Vorstellungen waren nicht völlig neu.

Schon in mittelalterlichen Ketzerverfolgungen tauchten Anschuldigungen über geheime Versammlungen, Teufelsverehrung, sexuelle Ausschweifungen und angebliche Umkehrungen christlicher Rituale auf. Später wurden ähnliche Motive in die Hexenlehre übernommen.

So entstand das Bild einer geheimen Gemeinschaft der Hexen.

Und das machte die Sache für die damalige Gesellschaft besonders bedrohlich.

Denn nun ging es nicht mehr um eine einzelne Person, die angeblich einen Schaden verursacht hatte.

Es ging angeblich um eine Gruppe.

Eine Verschwörung.

Eine Gemeinschaft, die sich gegen Gott und die christliche Gesellschaft verschworen hatte.

 

Von der religiösen Vorstellung zum strafbaren Delikt

Und hier wird es juristisch interessant.

Denn eine religiöse Vorstellung allein ist noch kein weltliches Strafverfahren.

Damit aus dem Vorwurf „Du bist eine Ketzerin“ oder „Du stehst mit dem Teufel im Bund“ ein Strafprozess werden konnte, musste die Handlung rechtlich als strafbares Verhalten eingeordnet werden.

Genau diese Entwicklung vollzog sich in der frühen Neuzeit.

In den österreichischen Ländern wurden Hexerei und Zauberei zunehmend als strafrechtlich relevante Delikte behandelt.

Eine historische Untersuchung zur österreichischen Rechtsgeschichte kommt zu dem Schluss, dass Verfahren gegen vermeintliche Hexen und Zauberer in Österreich überwiegend nach weltlichem Recht geführt wurden. Hexerei und Zauberei wurden als besondere Verbrechen behandelt.

Das bedeutet:

Die Vorstellung konnte religiösen Ursprungs sein.

Das Verfahren konnte aber vor einem weltlichen Gericht stattfinden.

Und genau diese Trennung wird häufig übersehen.

 

Kirche und weltliches Gericht waren also nicht dasselbe

Ein häufiger Irrtum lautet:

„Die Kirche hat die Hexen verbrannt.“

So pauschal stimmt das nicht.

Es gab kirchliche Beteiligung, kirchliche Vorstellungen und geistliche Gerichte. Aber die konkrete Strafverfolgung von Hexerei erfolgte in den österreichischen Ländern überwiegend durch weltliche Gerichte.

Auch die historische Entwicklung in der Steiermark zeigt diese Verbindung.

Die steirische Landgerichtsordnung von 1574 stellte eine wichtige strafrechtliche Grundlage dar. Sie regelte Strafrecht und Strafverfahren und orientierte sich unter anderem an der Reichsordnung Kaiser Karls V., der Constitutio Criminalis Carolina von 1532.

Damit wurde Zauberei in eine weltliche Rechtsordnung eingebunden.

Und plötzlich konnte ein religiös aufgeladener Vorwurf zu einem ganz normalen – wenn auch alles andere als harmlosen – Kriminalverfahren werden.

 

Ein Beispiel: Die Steiermark

Gerade für die Steiermark lässt sich diese Entwicklung besonders gut nachvollziehen.

Die steirische Landgerichtsordnung von 1574 unterschied zwischen verschiedenen Formen der Zauberei.

Bei schädigender Zauberei konnten schwere Strafen vorgesehen sein.

Bei Zauberei ohne nachgewiesenen Schaden sollte das Gericht das Strafmaß nach den Umständen bestimmen. Die damaligen Rechtsvorstellungen verbanden also unterschiedliche Formen von Zauberei mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen.

Das ist wichtig, weil dadurch aus der religiösen Vorstellung eine juristische Kategorie wurde.

Der Richter musste nun nicht mehr nur fragen:

„Ist diese Person vom christlichen Glauben abgefallen?“

Sondern beispielsweise:

„Welche Handlung wurde begangen?“

„Hat sie Schaden verursacht?“

„Welche Beweise liegen vor?“

„Welche Strafe sieht das Recht dafür vor?“

Zumindest theoretisch wurde aus dem religiösen Verdacht damit ein Rechtsfall.

 

Und dann kam die Folter

An dieser Stelle wird die Geschichte besonders problematisch.

Denn die damaligen Strafverfahren arbeiteten mit Beweismitteln und Verhörmethoden, die wir heute nicht akzeptieren würden.

Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 machte die Folter zu einem wichtigen Instrument des frühneuzeitlichen Strafverfahrens. Auch in den österreichischen Ländern wurde das entsprechende Verfahren übernommen und weiterentwickelt.

Im Hexenprozess konnte die Folter eine fatale Rolle spielen.

Denn wenn die beschuldigte Person nicht gestand, konnte das Verfahren weitergeführt werden.

Und wenn sie gestand, wurde dieses Geständnis als Beweis verwendet.

Noch problematischer wurde es, wenn nach weiteren Beteiligten gefragt wurde.

Denn aus einem Geständnis konnte ein neuer Name entstehen.

Und aus diesem Namen konnte wiederum ein neuer Prozess entstehen.

So konnte sich ein Verfahren ausweiten.

 

Ein religiöser Vorwurf konnte damit eine ganze Kette auslösen

Stellen wir uns den Ablauf vereinfacht vor:

Eine Person wird beschuldigt, einen Hagelschauer verursacht zu haben.

↓

Daraus wird der Vorwurf des Schadenzaubers.

↓

Der Richter oder die Verfolger vermuten einen Teufelspakt.

↓

Der Teufelspakt bedeutet in der damaligen Vorstellungswelt Abfall von Gott.

↓

Die beschuldigte Person wird verhört.

↓

Unter Umständen wird Folter eingesetzt.

↓

Es wird nach weiteren Beteiligten gefragt.

↓

Weitere Namen werden genannt.

↓

Weitere Personen geraten unter Verdacht.

Natürlich verlief nicht jeder einzelne Prozess exakt nach diesem Muster.

Aber die Verbindung zwischen religiöser Vorstellung, Hexenlehre, Strafrecht und Prozesspraxis erklärt, warum aus einem zunächst scheinbar kleinen Vorwurf eine Katastrophe entstehen konnte.

 

Der weltliche Richter musste nicht selbst Theologe sein

Das ist ein weiterer wichtiger Punkt.

Ein weltlicher Richter musste nicht zwangsläufig selbst davon überzeugt sein, dass eine Frau tatsächlich auf einem Besen durch die Nacht flog.

Er arbeitete innerhalb einer Rechtsordnung.

Wenn Zauberei als strafbares Delikt definiert war und bestimmte Aussagen oder Indizien als Beweismittel galten, konnte ein Verfahren stattfinden.

Dazu kam die damalige Vorstellung davon, was als glaubwürdiger Beweis galt.

Heute würden wir zwischen einer Behauptung und einem überprüfbaren Beweis sehr deutlich unterscheiden.

Damals galten andere Regeln.

Und gerade deshalb müssen wir historische Prozessakten mit Vorsicht lesen.

Ein Geständnis ist nicht automatisch ein Beweis dafür, dass die darin geschilderten Ereignisse tatsächlich stattgefunden haben.

Besonders dann nicht, wenn dieses Geständnis unter Folter zustande kam.

 

Warum die Hexenprozesse trotzdem keine einfachen „Kirchenprozesse“ waren

Die Geschichte ist deshalb komplizierter als das bekannte Bild:

Kirche → Hexe → Scheiterhaufen.

Tatsächlich wirkten mehrere Ebenen zusammen.

Da war die christliche Glaubensvorstellung.

Da war die Hexenlehre mit Teufelspakt und Hexensabbat.

Da waren weltliche Gesetze, die Zauberei als strafbares Verhalten behandelten.

Da waren Gerichte und Richter.

Da waren Zeugen und Beschuldiger.

Und schließlich gab es ein Strafverfahren mit Verhör, Beweisaufnahme und – zumindest in bestimmten Fällen – Folter.

Die Hexenverfolgung war deshalb ein Zusammenspiel von Religion, Gesellschaft, Recht und Obrigkeit.

 

Was bedeutet das für die Hexenprozesse in Feldbach und der Südoststeiermark?

Gerade bei den großen Hexenprozessen in der Südoststeiermark ist diese Unterscheidung wichtig.

Der große Feldbacher Hexenprozess von 1673 bis 1675 war kein kirchliches Verfahren im einfachen Sinn.

Die Verfahren standen innerhalb der weltlichen Strafgerichtsbarkeit.

Gleichzeitig waren die Vorwürfe stark von religiösen Vorstellungen geprägt.

Den Beschuldigten konnte beispielsweise Wetter- oder Schadenzauber vorgeworfen werden. In der damaligen Hexenlehre konnte solcher Zauber wiederum mit einem Teufelspakt verbunden werden.

Damit begegnen sich in einem einzigen Verfahren zwei Welten:

die religiöse Vorstellung von Sünde, Teufel und Abfall vom Glauben

und

das weltliche Strafrecht mit Gericht, Verhör und Urteil.

Genau diese Verbindung macht die steirischen Hexenprozesse historisch so interessant.

Ketzer und Hexe sind nicht dasselbe

Das sollte man zum Schluss noch einmal deutlich sagen.

Ein Ketzer war nicht automatisch eine Hexe.

Und:

Eine Hexe war nicht einfach ein Ketzer mit einem anderen Namen.

Die beiden Vorstellungen haben unterschiedliche historische Ursprünge und rechtliche Entwicklungen.

Aber sie konnten sich miteinander verbinden.

Die Hexenlehre übernahm Vorstellungen, die bereits aus älteren religiösen Verfolgungen bekannt waren. Dazu gehörten der Teufel als Gegner Gottes, geheime Gemeinschaften und der Vorwurf, sich bewusst gegen die christliche Ordnung zu stellen.

Der Teufelspakt machte aus der Zauberei in den Augen der damaligen Verfolger mehr als nur einen Aberglauben.

Er machte daraus einen Angriff auf die christliche Ordnung.

Und sobald Zauberei zusätzlich als strafbares Delikt definiert wurde, konnte aus diesem religiösen Vorwurf ein weltlicher Kriminalprozess entstehen.

 

Vom Ketzer zum Kriminalfall

Vielleicht lässt sich die Entwicklung am einfachsten so zusammenfassen:

Ketzerei

→ Abweichung von der anerkannten christlichen Lehre

Teufelspakt

→ angebliche bewusste Abkehr von Gott

Hexenlehre

→ Verbindung von Teufelspakt, Zauberei und Schadenzauber

Strafrecht

→ Zauberei wird als strafbares Verhalten behandelt

Gerichtsverfahren

→ weltliche Richter untersuchen den Vorwurf

Urteil

→ je nach Verfahren Freilassung, Strafe oder Todesurteil

So wurde aus einer religiösen Vorstellung ein Fall für die weltliche Strafjustiz.

Und genau hier liegt vielleicht die wichtigste Erkenntnis:

Ein Mensch musste nicht tatsächlich eine Hexe sein, damit ein Hexenprozess entstehen konnte. Es genügte, dass die Gesellschaft, die Behörden und schließlich das Gericht die Anschuldigung für glaubhaft und strafrechtlich relevant hielten.

Die Geschichte der Ketzer- und Hexenverfolgung erzählt deshalb nicht nur davon, woran Menschen früher glaubten.

Sie erzählt auch davon, was passiert, wenn religiöse Vorstellungen, gesellschaftliche Ängste und staatliche Strafgewalt zusammenkommen.

Und damit ist diese Geschichte weit mehr als eine alte Geschichte über Hexen.

Sie ist eine Geschichte über Macht, Glauben, Recht und die gefährliche Grenze zwischen Verdacht und Beweis.

Wer sich näher mit den Hexenprozessen der Südoststeiermark beschäftigt, stößt dabei immer wieder auf dieselbe Erkenntnis:

Hinter jeder Prozessakte steht ein Mensch – und hinter jedem Vorwurf zunächst nur eine Behauptung.

Quellen und weiterführende Informationen

Für diesen Beitrag wurden insbesondere historische Arbeiten des Historischen Vereins für Steiermark zur Entwicklung der Hexen- und Zaubereiprozesse sowie zur österreichischen Rechtsgeschichte herangezogen. Die Quellen zeigen, dass Hexerei in Österreich überwiegend vor weltlichen Gerichten verfolgt wurde und dass sich die rechtliche Behandlung von Zauberei im Laufe der frühen Neuzeit veränderte.

Für die Geschichte der Steiermark ist insbesondere die steirische Landgerichtsordnung von 1574 von Bedeutung. Sie gehört zu den wichtigen Grundlagen des frühneuzeitlichen steirischen Strafrechts.

Mehr darüber in Teil 6

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